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23.01.07 / 14:56 / Kategorie: Presse Schweiz
Offenlegungspflicht im Börsengesetz

 

Schneider-Ammann stellt Antrag zu einer strengeren Offenlegungspflicht anlässlich der WAK Sitzung vom 23. Januar 2007

Anlässlich der WAK Sitzung vom 23. Januar 2007, stellt NR Schneider-Ammann den Antrag, die Offenlegungspflichten des Börsengesetzes seien zu verschärfen:

Einerseits wurde beantragt, dass neue Schwellenwerte einzuführen seien. Insbesondere der neue Grenzwert von 3% soll zu mehr Transparenz verhelfen. Zudem sollen auch die  Erwerbs- und Veräusserungsrechten (Optionen) mit in diese Normierung eingebunden werden, indem zur Berrechnung der Schwellenwerte Aktien- und Optionenbesitz zusammengezählt werden.

Andereseits hat Schneider-Ammann seinen Antrag mit einer Dringlichkeitserklärung ergänzt, so dass die zu revidierenden BEHG Normen am Tag der der Schlussabstimmung der Räte in Kraft treten können. 

 

Antrag Schneider an die WAK-N

 

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