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24.01.07 / 09:39 / Kategorie: Presse Schweiz
WAK-N folgt dem Ständerat, Medienmiteilung

 

Auszug aus der Medienmiteilung zur WAK Sitzung vom 23. Januar 2007

2. Finanzmarktaufsichtsgesetz

Die WAK-N hat an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2007 die Vorberatung der Vorlage über das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG; 06.017 ) mit der Änderung von Bestimmungen im Börsengesetz abgeschlossen. Die Kommission hat die Vorlage über die neue integrierte Finanzmarktaufsicht zum Anlass genommen, im Börsengesetz Anpassungen an neue Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten vorzunehmen. Damit künftig Übernahmegeschäfte transparenter durchgeführt werden, hat die Kommission mit 20 zu 3 Stimmen beschlossen, die Eintrittsschwelle für die Meldepflicht beim Erwerb von Beteiligungspapieren von heute 5 Prozent auf 3 Prozent der Stimmrechte zu senken. Damit soll das schweizerische Börsengesetz den Vorschriften angepasst werden, welche beispielsweise in Grossbritannien bereits gelten und in Deutschland demnächst eingeführt werden. Ebenfalls mit 20 zu 3 Stimmen beschloss die Kommission, dass für die Berechnung der Schwellenwerte der Erwerb von Aktien und Optionen zusammengezählt wird. Damit soll die neue Praxis der eidgenössischen Übernahmenkommission (UEK), welche erstmals im Fall der Übernahme von Saurer durch die OEC Oerlikon zur Anwendung kam, im Gesetz festgeschrieben werden. Mit dieser Regelung kann verhindert werden, dass ein Investor beispielsweise durch den Erwerb von 4.9 Prozent Aktien und 4.9 Prozent Obligationen insgesamt fast 10 Prozent der Stimmrechte einer Firma akquiriert, ohne dies offen legen zu müssen. Um den verschärften Offenlegungspflichten Nachdruck zu verleihen, hat die Kommission zudem mit 20 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen, dass bei Missachtung der Meldepflicht ein Richter die Ausübung des Stimmrechts des fehlbaren Investors suspendieren kann.

Die Befürworter sehen in den Verschärfungen bei den Offenlegungspflichten im Börsengesetz keine Einschränkung der Marktfreiheit und keine Behinderung von Investitionsgeschäften. Vielmehr soll dank grösserer Transparenz die Qualität und die Sicherheit des Schweizer Finanzmarktes verbessert und der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt werden. Die Gegner erachten die Senkung der Schwelle für die Meldepflicht als zusätzliche Beschränkung der freien Wirtschaftsordnung. Vor dem Hintergrund der neusten Entwicklungen auf den internationalen Finanzmärkten kam die Kommission zum Schluss, dass die Änderungen bei den Offenlegungsvorschriften im Börsengesetz keinen Aufschub dulden. Sie beantragt dem Rat deshalb, diese Bestimmungen im Rahmen einer separaten Vorlage dringlich zu erklären. Stimmen beide Räte diesem Vorgehen zu, können die geänderten Vorschriften am Tag der Schlussabstimmung in Kraft treten. In der Gesamtabstimmung wurde das FINMAG mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen und die separate Vorlage zum Börsengesetz mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Vorlagen werden an der Frühjahrssession im Nationalrat beraten.

[Hervorhebungen durch Web-Red. vorgenommen]

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